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Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir vor eine Überweisung an einen Tierarzt
vorzunehmen.
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Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen der Tierpraxis Patricia Trömer mit dem
Patientenbesitzer.
1. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Patientenbesitzer und die Tierpraxis
Patricia Trömer einen Termin vereinbaren.
Die Tierpraxis Patricia Trömer ist jederzeit berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Dies gilt nicht im Falle einer Notsituation.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
2. Behandlungs-/Beratungspreis
Der Behandlungs-/Beratungspreis wird individuell zwischen der Tierpraxis Patricia Trömer und dem Patientenbesitzer auf Grund von Behandlungsart, -weise, Tierart und Anfahrtsweg
vereinbart.
Vermittelt die Tierpraxis Patricia Trömer Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen), ist Sie berechtigt, diese Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Leistungen werden bei der Behandlung/Beratung nur gegen sofortige Bezahlung (Barzahlung) erbracht. Der Patientenbesitzer erhält hierfür eine entsprechende Quittung als
Zahlungsnachweis.
4. Haftung
Der Patientenbesitzer haftet für sämtliche Schäden unmittelbar und in voller Höhe, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder sein Tier verursacht werden.
5. Datenschutz
Der Patientenbesitzer wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden.
Damit verzichtet der Patientenbesitzer auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Behandlungen, Beratungsgesprächen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Tierpraxis Patricia Trömer kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den
Patientenbesitzer davon entbunden werden. Ist die Auskunft im Interesse des Patienten (Zusammenarbeit mit Tierarzt, Schmied, Trainer etc.) kann auf die Schriftform verzichtet werden, weil anzunehmen
ist, dass der Patientenbesitzer im Sinne der Genesung seines Tieres zustimmen wird.
Ist die Tierpraxis Patricia Trömer durch gesetzliche Vorschriften zur Auskunft verpflichtet, entfällt die Schweigepflicht mit sofortiger Wirkung.
Der Patientenbesitzer hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug seiner Patientendaten zu verlangen.
6. Salvatorische Klausel
Änderungen vorbehalten.